Rechtsprechung
BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erlösauskehr für ein Grundstück i.R.d. Anwendbarkeit der Verfolgungsvermutung des § 1 Abs. 6 VermG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.11.2011 - 4 K 170.10
- BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Ist eine Entscheidung - wie hier das angegriffene Urteil - auf mehrere, jeweils für sich selbstständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe geltend gemacht und gegeben ist (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 …und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 = juris Rn. 13). - BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Sie führen zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und dessen Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) an, wonach Bescheide über eine Rückgabe oder eine Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG betreffen, weshalb für die Rücknahme derartiger Bescheide allein § 48 Abs. 3 VwVfG einschlägig ist. - BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Ist eine Entscheidung - wie hier das angegriffene Urteil - auf mehrere, jeweils für sich selbstständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe geltend gemacht und gegeben ist (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 = juris Rn. 13). - BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99
Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Hierzu wäre erforderlich gewesen, einen rechtlichen Obersatz zu bezeichnen, den das Verwaltungsgericht aufgestellt hat und auf dem das angefochtene Urteil beruht, und diesen einem ebensolchen Obersatz aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gegenüberzustellen, von dem er abweicht (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 m.w.N.). - BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00
Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines …
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
Sie führen zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und dessen Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) an, wonach Bescheide über eine Rückgabe oder eine Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG betreffen, weshalb für die Rücknahme derartiger Bescheide allein § 48 Abs. 3 VwVfG einschlägig ist.