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   BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12   

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BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12 (https://dejure.org/2012,39883)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2012 - 8 B 16.12 (https://dejure.org/2012,39883)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 8 B 16.12 (https://dejure.org/2012,39883)
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  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
    Ist eine Entscheidung - wie hier das angegriffene Urteil - auf mehrere, jeweils für sich selbstständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe geltend gemacht und gegeben ist (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
    Sie führen zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und dessen Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) an, wonach Bescheide über eine Rückgabe oder eine Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG betreffen, weshalb für die Rücknahme derartiger Bescheide allein § 48 Abs. 3 VwVfG einschlägig ist.
  • BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
    Ist eine Entscheidung - wie hier das angegriffene Urteil - auf mehrere, jeweils für sich selbstständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe geltend gemacht und gegeben ist (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
    Hierzu wäre erforderlich gewesen, einen rechtlichen Obersatz zu bezeichnen, den das Verwaltungsgericht aufgestellt hat und auf dem das angefochtene Urteil beruht, und diesen einem ebensolchen Obersatz aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gegenüberzustellen, von dem er abweicht (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00

    Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 8 B 16.12
    Sie führen zwar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26) und dessen Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137.00 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 99) an, wonach Bescheide über eine Rückgabe oder eine Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG betreffen, weshalb für die Rücknahme derartiger Bescheide allein § 48 Abs. 3 VwVfG einschlägig ist.
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